Wir erfüllen alle Vorraussetzungen zur Prüfung von elektrischen Anlagen
Spezialisierung auf Prüfungen nach DGUV V3 - ehemals BGV A3
Durch regelmäßige Schulungen unserer fachkundigen Mitarbeiter sind wir in der Lage, die Anforderungen der Berufsgenossenschaften zur Prüfung von elektrischen Anlagen zu erfüllen. Es wird vorrausgesetzt, dass eine Prüfung nach DIN VDE 0105 oder 0100 nur durch eine gelernte Elektrofachkraft erfolgen darf, die zudem diese Tätigkeit nachvollziehbar in den letzten Jahren ausgeführt hat. In der DGUV V3 wird zudem erläutert, dass diese Aufgabe möglichst von einer auf diese Tätigkeit spezialisierten Fachkraft übernommen werden soll, um eine vollständige Rechtssicherheit zu erlangen.Rechtliche Grundlage
Nachdem die bisherigen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, bekannt als BGV, 2014 zur DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift - zusammengefasst wurden, wurden die alten Vorschriften wie BGV A3 in die DGUV überführt. Übrigens: die ersten Vorschriften zur Unfallverhütung entstanden im Jahre 1885 während der Gründung der ersten Berufsgenossenschaften. Dies war zum damaligen Zeitpunkt etwas weltweit einmaliges.Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Prüfung Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Ladestationen, Wallboxen) nach DIN VDE 0100-722
Allgemeine Informationen zur Prüfung von elektrischen Anlagen
Warum ist eine Prüfung erforderlich?
Gemäß DGUV Vorschrift 3 sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben und durch den Unternehmer zu organisieren. Zum einen können elektrische Anlagen durch Schäden die Produktion zum erliegen bringen, zum anderen sind ca. 30 Prozent aller Brände auf Mängel an elektrischen Anlagen zurückzuführen.Was muss geprüft werden?
Laut der DGUV V3 sind dies alle Betriebsmittel die als Ganzes oder in Teilen dem Anwenden, Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von elektrischer Energie dienen. Dabei werden diese in nachfolgende 3 Kategorien eingeteilt.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Können nach der Verwendung wieder abgebaut oder zerlegt werden Dazu gehören zum Beispiel Bürogeräte wie Computer, Drucker und Leuchten, elektrische Werkzeuge im allgemeinen und Haushaltsgeräte wie Mikrowellen, Kaffemaschinen und Toaster.Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Sind mit ihrer Umgebung fest verbunden, z.B. Gebäudeinstallationen. Dazu gehören zum Beispiel Geräte wie: Kühlschränke, Herde, Boiler und Waschmaschienen.Elektrische Anlagen
Sind ein Zusammschluss von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Beispiele für solche Betriebsmittel sind Sicherungskästen, Steckdosen und Leitungen.Wie oft ist eine Prüfung erforderlich?
Bei ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln gibt die DGUV V3 eine Prüffrist von 6 Monaten vor welche verlängert werden kann, wenn eine geringe Fehlerquote von unter 2 % erzielt wird. Als Maximalwert wird in der DGUV V3, ehemals BGV A3 , 1 Jahr für Werkstätten, Produktionshallen oder Baustellen vorgeschrieben. Spätestens alle 2 Jahre ist eine Prüfung an Betriebmitteln in Büros oder ähnlichem erforderlich. Für ortsfeste Anlagen gilt laut DGUV eine Prüffrist von vier Jahren – allerdings nur wenn sie normal beansprucht wird. Ist die Anlage an einem Ort montiert, der besonders heiß, kalt, feucht oder staubig ist, sind die Fristen zu verkürzen. Was hier angemessen ist, das muss im Einzelfall von einer Elektrofachkraft beurteilt werden. Für Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen gilt eine Prüffrist von sechs Monaten.